Minderjährige, die bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben, können eigenständig einen Antrag auf einen Personalausweis stellen und müssen dazu persönlich bei der Behörde vorsprechen. Eine Ausstellung ist unter Umständen auch vor dem 16. Geburtstag möglich. Wenn für ein Kind unter dem 16. Lebensjahr ein Ausweis mit Bild beantragt wird, so muss zum Zwecke der Identifizierung auch ein Elternteil vorstellig werden. Gleiches gilt auch dann, wenn das Kind sich seit dem letzten Lichtbild massiv äußerlich verändert hat.

Der aktuelle Personalausweis ist im Scheckkartenformat und mit digitalen Daten und Passfoto ausgestattet. Auf Wunsch können Sie auch im gleichen System Ihre persönlichen Fingerabdrücke hinterlegen.

 Ausweis dringend benötigt

Wenn Sie sehr dringend einen neuen Personalausweis benötigen (etwa wenn Sie eine Flugreise antreten möchten und Ihnen zu spät aufgefallen ist, dass der Ausweis bereits abgelaufen ist), besteht die Möglichkeit, einen neuen, vorläufigen Ausweis zu beantragen. Dieser hat eine Gültigkeit von drei Monaten. Erforderlich zur Ausstellung ist ein sogenanntes biometrische Lichtbild.

Welche Voraussetzungen bei der Beantragung müssen erfüllt sein?

Sie müssen den Personalausweis bei der Ausweisbehörde beantragen, bei der sich Ihre Hauptwohnung befindet und persönlich vorsprechen. Bundesbürger, die im Ausland leben und sich vorübergehend in Deutschland aufhalten, können einen Ausweis beantragen. In diesem Fall muss die Behörde eine generelle Antragsberechtigung prüfen und die Echtheit der Unterschrift bestätigen. Zur Vorlage sind ein Personalausweis oder ein Reisepass zugelassen.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

  • Ein Ausweisdokument wie einen Reisepass, Ausweis, Kinderreisepass, Kinderausweis, oder bei einer ersten Beantragung die original Geburtsurkunde.
  • Ein aktuelles, biometrisches Passfoto.
  • Wenn der Antragsteller unter 16 Jahren ist, einen Reisepass oder Personalausweis der Sorgeberechtigten.
  • Wenn es erforderlich ist, auch eine Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteiles.

Schriftliche Information

Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung von Ihrer Behörde, sobald Ihr neuer Personalausweis abholbereit ist. In der Regel sollten Sie diesen persönlich abholen. Es kann selbstverständlich immer vorkommen, dass Sie zur Abholung verhindert sind, den Personalausweis aber dringend benötigen. In diesem Fall können Sie eine andere, volljährige Person mit der Abholung beauftragen. Sie müssen eine schriftliche Vollmacht ausstellen, in der Sie als Vollmachtgeber mit Vor- und Zunamen genannt sind. Anschließend benennen Sie die Person mit Vor- und Zunamen, gesamter Anschrift, Geburtsnamen, Geburtsort und Geburtsdatum und wodurch sich dieser ausweisen kann (Nummer des Personalausweises oder Reisepasses). Außerdem benennen Sie den Grund der Vollmachterteilung („mit der Abholung meines Reisepasses“, oder „mit der Abholung meines Reisepasses“). Sie versichern außerdem, dass Ihr aktuelles Aussehen dem bei der Antragsstellung, bzw. dem Lichtbild entspricht und Ihre Identität einwandfrei erkennbar ist. Unterzeichnen Sie mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift.