Ab wann ist das Stechen eines Tattoos erlaubt (mit Einverständniserklärung der Eltern)?
Tätowieren gilt in rechtlicher Hinsicht als Körperverletzung, die nur aus dem Grund kein Nachspiel hat, weil die jeweilige Person dies unter Einwilligung geschehen lässt. Doch ab welchem Alter ist es für Jugendliche erlaubt, sich ein Tattoo stechen zu lassen? Im deutschen Jugendschutzgesetz gibt es dazu klare Regeln, die eingehalten werden müssen.
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Derzeit gibt es in Deutschland in Bezug auf die Altersgrenze keine gesetzlichen Vorgaben. Es ist schwer einzuschätzen, ab welchem Alter ein Jugendlicher in der Lage dazu ist, sein Handeln großflächig zu überschauen. Damit ist gemeint, dass nicht jeder Jugendliche sich Gedanken darüber macht, dass ein Tattoo für die Ewigkeit bleibt und er vielleicht in 10 Jahren anders über die Auswahl des tätowierten Motives denken könnte. Diese Einschätzung hängt eben maßgeblich vom Alter und der individuellen Reife des Jugendlichen ab.
In der Praxis ist es weit verbreitet, dass Jugendliche eine schriftliche Einverständniserklärung mit zum Tätowieren mitbringen. Diese erspart vor allem dem Tätowierer spätere Konsequenzen, die aus seiner Handlung entstehen könnten.
Folgendes sagen zu diesem Thema die Berufsverbände
Hier gibt es derzeit unterschiedliche Ansichten; die Europäische Vereinigung für professionelle Piercings (EAPP) ist gegen Eingriffe an Jugendlichen unter 14 Jahren. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren fordern sie die Zustimmung von beiden Erziehungsberechtigten. Anders sieht das der Berufsverband für Juweliere, Schmuck- und Uhrenfachgeschäfte (BVJ). Hier ist man der Ansicht, dass man den Eltern nicht die Entscheidung pro oder contra abnehmen könne und auch bei Jugendlichen ab 16 Jahren, eine schriftliche Einverständniserklärung einzuholen wäre.
Jugendliche müssen ausführlich über eventuelle Risiken aufgeklärt werden
Das Studio sollte generell umfassend über mögliche Risiken beim Tätowieren aufklären und auch eine korrekte Nachbehandlung ansprechen. Mögliche allergische Reaktionen, Entzündungen und das Entstehen von Narben müssen ein Thema sein. Jugendliche sollten sich wenn möglich das Studio gemeinsam mit ihren Eltern oder einer volljährigen Vertrauensperson anschauen. In der Regel bekommt man so bereits einen guten Eindruck in Sachen Sauberkeit, Einhaltung der Hygienevorschriften und Arbeitsweise. Wenn ein guter Eindruck entstanden ist und die Eltern letztendlich nichts gegen ein Tattoo haben, spricht nichts gegen den nächsten Schritt. Wichtig ist es, bei minderjährigen Jugendlichen eine schriftliche Einverständniserklärung zum Termin mitzubringen, auf der beide Elternteile, bzw. Erziehungsberechtigten unterzeichnet haben. Nur unter dieser Voraussetzung wird ein seriöser Tätowierer mit seiner Arbeit beginnen. Ein Studio, das diese schriftliche Erklärung bei einem Jugendlichen unter 18 Jahren nicht einfordert, ist als unseriös einzuschätzen. Diese Vorgehensweise kann ausschließlich negativ bewertet werden.