Die grundsätzlichen Pflichten und Rechte für einen Schülerjob sind im Arbeitsvertrag geregelt. Unabhängig davon, ob mündliche, oder schriftliche Vereinbarungen getroffen worden sind, sollten Sie auf einen Arbeitsvertrag bestehen, denn dann sind Sie auf der sicheren Seite. Wenn die Tätigkeit als Schüler erfolgen soll, so hat Ihr potentieller Arbeitgeber einige Besonderheiten zu beachten. Sollten Sie noch nicht volljährig sein, so gelten strikte Vorschriften zum Schutz des Heranwachsenden bezüglich der Pausen-, Arbeits- und Ruhezeiten. Darüber hinaus finden die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetz und der Kinderarbeitsschutzverordnung Anwendung. Außerdem müssen Minderjährige eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten im Arbeitsvertrag mit aufnehmen.
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Arbeiten in den Ferien
Viele Schüler möchten vorübergehend, beispielsweise in den Schulferien kurzzeitig arbeiten. In diesem Fall ist das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungsfrei. Dennoch gelten die gleichen sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen, wie für Erwachsene auch. Wenn Sie nicht nur kurze Zeit arbeiten möchten, so gelten auch gleichermaßen die Rechte, welche alle anderen Arbeitnehmer auch haben. Eine Ausnahme bildet hier die Arbeitslosenversicherung, denn hier sind alle Personen, die für die Dauer der Ausbildung an einer Schule einer Beschäftigung nachgehen, zweifelsfrei nicht sozialversicherungspflichtig.
Wenn Sie beabsichtigen, einen Schülerjob anzutreten und noch nicht volljährig sind, so müssen Sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten vorlegen. Andernfalls ist eine Anstellung nicht möglich und rechtlich gesehen nicht wirksam. Sollte Ihr Arbeitgeber eine solche Bescheinigung nicht verlangen oder gar von dieser absehen, so ist dieser als unseriös einzustufen. Lassen Sie in diesem Fall am besten ganz die Finger von diesem Job und suchen Sie sich eine andere Tätigkeit. Die Einverständniserklärung muss folgende, wichtige Punkte enthalten. Ihre Eltern müssen mit Vor -und Nachnamen genannt werden. Sie müssen Ihre offiziellen Erziehungsberechtigen sein und das Kind namentlich in der Vollmacht benennen. Darüber hinaus sollte die Dauer und die Art der Tätigkeit so spezifisch wie möglich bezeichnet werden. Ihre Eltern sollten außerdem ihr generelles Einverständnis zu der geplanten Tätigkeit aussprechen.
Unterschrift
Danach unterzeichnen die Eltern mit Datum, Wohnort und Unterschrift. Das Dokument kann handschriftlich verfasst werden, sollte dann aber gut leserlich sein. Es ist in der Regel zu bevorzugen, das Dokument am Computer zu erstellen und im Anschluss auszudrucken. Behalten Sie ein Exemplar für Ihre Unterlagen und händigen Sie dem Arbeitgeber eines aus. Viele Unternehmen bieten eine Vorlage zur Einverständniserklärung bereits als Bestandteil des Arbeitsvertrags an. Sollte dies nicht der Fall sein, so können Sie auf unsere kostenlose Vorlage im Downloadbereich zurückgreifen und diese auf Ihre individuellen Anforderungen abändern. Bedenken Sie, dass Sie ohne die Abgabe der schriftlichen Einverständniserklärung Ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten, im minderjährigen Alter keinen Schülerjob antreten können.