Wer will schon hören: „Du kommst hier nicht rein!“
Ohne Muttizettel und einer Kopie des Ausweises kommt der angehende Partygänger bei einer Veranstaltung nicht rein, wenn dieser noch nicht volljährig ist. Das Jugendschutzgesetz besagt in §5 Abs. 1
„Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet.“
Wenn also die Party ohne Eltern starten soll, so muss eine andere Person mit dem sogenannten Erziehungsauftrag bevollmächtigt werden. Genau an dieser Stelle kommt der Muttizettel zum Zug. Dabei wird eine erwachsene Person über einen bestimmten Zeitraum während einer Veranstaltung, mit der Aufsicht über das Kind beauftragt. Manche Veranstalter fordern außer dem Muttizettel noch eine Kopie des Ausweises von Mutter oder Vater an. So kann dieser die Unterschriften vergleichen, um eventuellen Missbrauch aufzudecken.
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Informationen zum Muttizettel
Ob ein Veranstalter sich den Zettel nur zeigen lässt, oder diesen gleich ganz einsammelt, ist sehr unterschiedlich. Generell sollte der Veranstalter dafür sorgen, dass das Personal den Zettel beim Einlass kontrolliert und einsammelt. Nur so kann dieser bei einer Kontrolle nachweisen, dass der Zettel ordnungsgemäß vorgelegt worden ist. Auch nach der Veranstaltung muss der Veranstalter den Zettel noch weiter aufbewahren. Sollte es im Nachhinein Ermittlungen von Seiten einer Aufsichtsbehörde geben, so kann dieser einen Verdacht nur mithilfe der Vorlage dieser Zettel aus der Welt schaffen.
Kopie des Personalausweises von Mutter oder Vater
Schwieriger ist allerdings sowohl die Einforderung, als auch die Aufbewahrung einer Ausweiskopie von Vater oder Mutter. Ein Landesbeauftragter für Datenschutz in Thüringen hat sich kritisch geäußert und sieht die Einforderung der Kopie und Aufbewahrung als nicht zulässig. Der Veranstalter sollte die Unterschrift auf dem Muttizettel mit der Unterschrift auf der Kopie des Ausweises vergleichen und die Kopie wieder aushändigen. Letztendlich ist es manchmal schwierig einzuschätzen, ob eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten gefälscht sein könnte. Wenn ein konkreter Verdacht besteht oder es offensichtlich ist, dass die Unterschrift auf dem Muttizettel gefälscht ist, so wird der Veranstalter den Jugendlichen nicht einlassen. So kann durchaus an der Einlasstür der Satz fallen „Du kommst hier nicht rein!“. Eigentlich ist der Muttizettel eine gute Sache für Eltern und Kind. Beide Seiten genießen so einen größeren Freiraum, denn die Aufsichtspflicht liegt nicht mehr alleine bei den Eltern, sondern kann auf eine dritte, vertrauensvolle Person übertragen werden. Dies kann Konflikte zwischen Eltern und Kindern vermeiden, denn welcher Teenager möchte schon seine Eltern in der Disko dabei haben?