Viele Kinder verreisen gerne mit Organisationen wie Ferienfreizeiten oder mit den Eltern ihrer Freunde. Damit der Urlaub ohne die Eltern nicht zur Tortur wird und auch die Erziehungsberechtigten ein gutes Gefühl beim Abschied haben, gibt es einige Dinge im Vorfeld zu beachten. Wir informieren Sie ausführlich, was Sie genau beachten sollten, um eine entspannte Einreise zu gewährleisten.

Was ist gesetzlich erlaubt?

Generell dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht verreisen ohne eine erwachsene Begleitung. Genau aus diesem Grund empfehlen sich eine gute Vorbereitung und das Ausstellen einer Reisevollmacht.

Ab 16 Jahren können Heranwachsende zwar auch ohne Aufsicht in den Urlaub fahren, aber dennoch gibt es einige Hürden, die beispielsweise schon bei einer Buchung auftreten können. Unter 18 Jahren sind die Jugendlichen noch nicht voll geschäftsfähig und können dementsprechend nur Verträge abschließen, die sie mit eigenem Geld bezahlen können. Dieser Sachverhalt ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§110 BGB), dem sogenannten Taschengeldparagraphen festgeschrieben. In der Regel übersteigen die Kosten für eine Reise jedoch das Budget von Kindern und Jugendlichen. Deshalb muss die Reise von einem Erziehungsberechtigten genehmigt und abgeschlossen werden. Wenn die Reise im Reisebüro gebucht werden soll, so stellen Sie für die Buchung am besten eine schriftliche Einverständniserklärung aus. Nach der verbindlichen Buchung sollten Sie sich rechtzeitig um benötigte Versicherungen und einen gültigen Reisepass, Personalausweis, Krankenversichertenkarte und die Reisevollmacht kümmern.

Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern – die Reisevollmacht

Geben Sie Ihrem Kind in jedem Fall eine Reisevollmacht mit, in der Sie die geplante Reise ausdrücklich genehmigen. Wenn Kinder und Minderjährige ins Ausland reisen, so kann womöglich an der Grenze eine Kontrolle stattfinden. Damit Sie nicht abgewiesen werden, führen die Reisenden eine Reisevollmacht für Ihr Kind mit.

Formulierung

Formulieren Sie in diesem Schreiben, dass Sie mit der Reise einverstanden sind, benennen Sie das Reiseziel und die geplante Dauer des Aufenthaltes und eine Rufnummer, unter der Sie gegebenenfalls erreichbar wären. Diese Vollmacht darf nicht älter als sechs Monate sein. Legen Sie dieser darüber hinaus auch eine Kopie der Personalausweise von Vater und Mutter, bzw. der Erziehungsberechtigten bei. Dies gibt den Beamten an der Grenze die Sicherheit, dass die Unterschriften auf der Reisevollmacht auch echt sind.

Verfassen Sie das Dokument wenn möglich zusätzlich in der offiziellen Sprache des Landes, in das Ihr Kind reisen möchte. Sollte dies für Sie nicht oder schwerlich umsetzbar sein, verfassen Sie die Reisevollmacht in englischer Sprache. Wenn Sie alle genannten Informationen beachten, können Sie Ihr Kind ganz entspannt in die weite Welt reisen lassen.