Heutzutage ist der Anblick von Jugendlichen mit Nasen- oder Augenbrauenpiercing und Tattoos in der Öffentlichkeit keine Seltenheit mehr. Dabei spielen Risiken, die beim Tätowieren auftreten können, meist keine Rolle in den Köpfen der Jugendlichen. Dennoch muss man sagen, dass das Stechen eines Tattoos ein Eingriff ist und nicht zu unterschätzen ist. Vor dem Recht ist das Tätowieren nur deshalb keine Körperverletzung, weil sich die betreffende Person ausdrücklich mit dieser Handlung einverstanden erklärt.

Soll einem Jugendlichen unter 18 Jahren erlaubt werden, sich ein Tattoo stechen zu lassen?

Der grundsätzliche Wunsch eines Jugendlichen nach einem Tattoo sollte in jedem Fall ernst genommen und nicht von den Eltern vorschnell abgetan werden. Dennoch kann dem Betroffenen verdeutlicht werden, welche nachhaltigen Veränderungen dem Körper zugefügt werden und was das eventuell für die Zukunft bedeuten könnte. Ein Tattoo ist nicht, oder nur schwer rückgängig zu machen und wenn, dann verbunden mit immensen Kosten. Vielleicht möchte der Jugendliche in einigen Jahren auch gar nicht mehr mit einem Totenkopf am Oberarm herumlaufen. Diese Dinge sollten zumindest mit den Eltern oder einer volljährigen Vertrauensperson besprochen werden.

Wichtig ist sicherlich, dem Jugendlichen mit Respekt für seinen Wunsch entgegenzutreten, sodass dieser sich anerkannt und ernst genommen fühlt.

Was ist zu tun, wenn Sie dem Jugendlichen das Tätowieren erlauben möchten?

Wenn Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind für ein Tattoo entschieden haben, geht es jetzt darum das Vorhaben in die Tat umzusetzen und ein geeignetes Studio zu finden. Generell sollte das Studio über helle, freundliche Räume verfügen und einen sauberen und übersichtlichen Eindruck machen.

Folgende Punkte sollten unbedingt beachtet werden:

  • In einem guten Studio wird sich ein Mitarbeiter nach dem gesundheitlichen Zustand des Jugendlichen erkundigen.
  • Der Tätowierer wird ungefragt über dessen Technik und Vorgehensweise aufklären.
  • Der Tätowierer muss in jedem Fall sterile Handschuhe tragen.
  • Spezielle Materialien, wie etwa die Nadel zum Stechen müssen steril verpackt sein.
  • Die verwendeten Farben müssen zertifiziert sein, ansonsten können allergische Reaktionen ausgelöst werden.
  • Der Tätowierer muss den Jugendlichen über Verhaltensmaßnahmen nach dem Stechen und mögliche Komplikationen aufklären.
  • Der Tätowierer muss eine ausführliche Pflegeanleitung (am besten auch in schriftlicher Fassung) mitgeben.
  • Das Studio sollte Termine zur Nachsorge anbieten.
  • Der Tätowierer sollte darüber aufklären, ab wann das Tattoo mit Wasser in Verbindung kommen darf.

Wenn Sie Ihr Kind nicht zum Termin begleiten können, so greifen Sie auf unsere kostenlose Einverständniserklärung für das Stechen von Tattoos bei Jugendlichen zurück und ändern Sie dieses für Ihre Zwecke ab.