Wie du mit dem Muttizettel abends länger die Tanzfläche rocken kannst!
Wenn du abends länger ausgehen möchtest, oder ein Konzert besuchen willst, so musst du dir unter Umständen einen Muttizettel besorgen. Wenn du minderjährig bist (bis 16 Jahre) oder Jugendliche / r (bis 18 Jahre), ist dies so im Jugendschutzgesetz vorgeschrieben. Dort sind strikte Uhrzeiten vorgegeben, zu denen du ausschließlich in der Begleitung eines Erwachsenen unterwegs sein darfst. Da wir davon ausgehen, dass du vermutlich nicht mit deinen Eltern in die Disko willst, kannst du auf den Muttizettel zurückgreifen.
Um den Muttizettel herunterladen zu können, ist lediglich die Anmeldung an unserem Newsletter erforderlich.
Wann genau benötigst du einen Muttizettel?
Mit diesem Zettel kann eine andere Person mit deiner Begleitung beauftragt werden. Offiziell wird dieser Zettel als Erziehungsbeauftragung bezeichnet und steht im §1 Abs. 1 Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes beschrieben. Du musst deine Eltern darum bitten, den Zettel vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen, damit du ohne Probleme an einem Konzert oder beispielsweise einer Party teilnehmen kannst. Die begleitende Person (die dich anstelle deiner Erziehungsberechtigten begleitet), muss mindestens 18 Jahre alt sein. Darüber hinaus sollte diese Person gewisse verantwortungsvolle Kompetenzen aufweisen.
Wie lange kannst du mit dem Muttizettel unterwegs sein?
Dies ist abhängig von deinem Alter und der Frage, ob dich jemand begleitet. Nachfolgend geben wir dir einen guten Überblick, damit du genau abschätzen kannst, wann du einen Muttizettel dabei haben musst.
Alter | Geboren | Veranstaltungsart | Ohne Muttizettel | Mit Muttizettel |
– 15 | nach dem 02. November 2002 | Tanzveranstaltung von einem Verein oder Träger | Bis 22:00 Uhr | unbegrenzt |
– 15 | nach dem 02. November 2002 | Kneipe, Bar, Disko, Konzert, Klub und anderes | Nicht erlaubt | unbegrenzt |
– 16 | nach dem 02. November 2001 | Tanzveranstaltung von einem Verein oder Träger | Bis Mitternacht | unbegrenzt |
– 16 | nach dem 02. November 2001 | Kneipe, Bar, Disko, Konzert, Klub und anderes | Nicht erlaubt | unbegrenzt |
– 18 | nach dem 02. November 1999 | Jede Art | Bis Mitternacht | unbegrenzt |
Ab 18 | vor dem 03. November 1999 | Jede Art | unbegrenzt | Wird nicht mehr benötigt |
Wenn du noch keine 16 Jahre alt bist, so musst du dich im Vorfeld über die Veranstaltung, die du besuchen möchtest, informieren. Besonders wenn es um Feiern geht, die sich auf die sogenannte „Brauchtumspflege“ beziehen, (zum Beispiel Fasching) kann es Grenzzeiten zwischen 22:00 Uhr und 24:00 Uhr geben. Wenn du also nichts verpassen möchtest, so sichere dich durch den Muttizettel ab. Frage im Zweifelsfall beim Veranstalter nach, um keine böse Überraschung zu erleben und ganz gechillt feiern zu können.
Infos für Eltern
Ein Muttizettel bietet auch Ihnen Vorteile, denn Sie müssen Ihr Kind nicht zu jeder Festivität begleiten und es gleichzeitig aber auch nicht verbieten. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit eingeführt, um größere Freiräume zu schaffen und Sie gleichzeitig aber nicht in Bedrängnis zu bringen. Sie verletzen nämlich Ihre Aufsichtspflicht nicht, wenn Sie ihrem Kind eine Erlaubnis mithilfe des Muttizettels geben. Damit alles reibungslos funktioniert, nehmen Sie sich zum Ausfüllen des Zettels gemeinsam mit Ihrem Kind ausreichend Zeit und überlegen Sie im Vorfeld, welche Person Sie mit der Aufsicht beauftragen.
Dies ist zu beachten (wenn das Kind unter 16 Jahren ist):
- Die Aufsichtsperson muss volljährig sein.
- Die Aufsichtsperson muss für das Kind jederzeit als Ansprechpartner greifbar sein.
- Die Aufsichtsperson sollte verantwortungsvoll und dem Auftrag gewachsen sein.