Vollmacht zur Abholung des Personalausweises

Jeder deutsche Staatsbürger benötigt einen gültigen Personalausweis. Die neuen Ausweise haben ein Scheckkartenformat und weisen einige besondere Merkmale auf.  Die Karte verfügt über einen Chip und eine sogenannte Online-Ausweisfunktion. Jeder Nutzer hat somit die Möglichkeit, in den Bürgerterminals oder im Internet Prozesse zu legitimieren, bei denen die Vorlage eines Personalausweises Pflicht sind.

Wenn Sie Ihren Ausweis neu beantragen, so wird Ihr Lichtbild abgespeichert. Dies ist ein Vorgang, auf den Sie keinerlei Einfluss haben und dem Sie nicht widersprechen können. Anders verhält es sich hingegen bei der freiwilligen Abgabe von Fingerabdrücken. Sie können diesem Vorgang widersprechen und sind nicht verpflichtet, Fingerabdrücke abzugeben. Ihr alter Ausweis ist noch bis zum Ablauf gültig.

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Wie beantragt man einen neuen Personalausweis?

Erkundigen Sie sich zunächst, wo sich in Ihrer Nähe die Ausweisbehörde befindet. Abhängig davon wo Sie derzeit leben, kann das eine Gemeindeverwaltung oder aber auch die Stadtverwaltung sein. In aller Regel sind die Bürgerämter hier zuständig. Bedenken Sie, dass Sie zur Beantragung eines neuen Ausweises ein Identitätsdokument vorlegen müssen. Bringen Sie am besten Ihren alten Personalausweis oder den Reisepass mit. Bei Kindern müssen Sie an einen Kinderreisepass oder einen Kinderausweis denken.

Sie müssen bei Kindern unter 16 Jahren als Erziehungsberechtigter den Antrag im Namen Ihres Kindes stellen. Darüber hinaus müssen Sie eine schriftliche Einverständniserklärung des Partners (zweiter Erziehungsberechtigter) vorlegen. Ein Passfoto, welches den biometrischen Anforderungen entspricht muss ebenfalls mitgebracht werden. Heute sind die meisten Fotografen mit den Anforderungen eines biometrischen Passfotos vertraut.

Wichtige Infos:

Wenn Sie noch keinen Reisepass oder Personalausweis besessen haben oder die Daten des Ausweises nicht mit denen im Melderegister übereinstimmen, so bringen Sie zur Sicherheit die Geburtsurkunde mit.

Die Abholung des Personalausweises

Es wird vermutlich einige Wochen dauern, bis der Antrag auf einen neuen Personalausweises abschließend bearbeitet ist. Sie werden auf dem Postwege darüber informiert, dass Ihr neuer Ausweis nun zur Abholung bereit liegt. Wenn Sie es aus welchem Grund auch immer nicht schaffen können, den Ausweis persönlich abzuholen, so können Sie eine Person Ihres Vertrauens mit der Abholung beauftragen. Stellen Sie demnach eine entsprechende Vollmacht aus. Bedenken Sie, dass Sie die Person nur einmalig mit der Abholung beauftragen. In unserem Downloadbereich finden Sie eine gute Vorlage zur Erstellung einer Vollmacht zur Abholung des Personalausweises. Betrauen Sie damit nur eine Person, der Sie in vollem Umfang vertrauen und die mit dieser Verantwortung angemessen umgehen kann. Ein Ausweis ist ein wichtiges Dokument. Gerät er in falsche Hände, so kann es zu Missbrauch der Ausweisdaten und kriminellen Handlungen kommen.