Wer möchte nicht gerne in den Ferien etwas dazuverdienen und sich das Taschengeld durch kleinere Jobs aufbessern. Es gelten allerdings für Kinder und Jugendliche spezielle Altersgrenzen: Schüler, die 13 Jahre alt sind, dürfen kleine Jobs übernehmen, ab dem 15. Lebensjahr darf es in den Ferien auch etwas mehr an Arbeit sein. Nachfolgend bieten wir eine

schnelle Übersicht über die wichtigsten Bedingungen im Jugendarbeitsschutzgesetz:

  • Unter 13 Jahren darf ein Kind im Prinzip nicht arbeiten.
  • Ab dem Alter von 13 Jahren darf man mit der Einwilligung der Eltern leichtere Jobs übernehmen.
  • Ab einem Alter von 15 Jahren darf man bis zu 40 Stunden in der Woche arbeiten.

Wer darf was genau?

Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) wird zwischen Kindern bis 15 Jahren und Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 18 Jahren unterschieden. Allerdings werden Jugendliche, die noch zur Schule gehen, auch als Kinder bewertet.

Kinder unter 13 Jahren haben ein generelles Arbeitsverbot, es sei denn es handelt sich bei der Tätigkeit um die Bereiche Theater, Musikveranstaltungen, Film-und Fernsehaufnahmen oder Hörfunkproduktionen. Allerdings müssen sich die Auftraggeber zur Beschäftigung eine Genehmigung bei der Aufsichtsbehörde einholen.

Kinder im Alter zwischen 13 und 15 Jahren dürfen mit der Einverständniserklärung ihrer Eltern leichte Tätigkeiten verrichten. Dabei darf die Arbeit weder die Gesundheit, noch den Schulbesuch gefährden. Außerdem darf die Tätigkeit nicht so belastend sein, dass das Kind dem Schulstoff nicht mehr folgen kann. Dies bedeutet de facto: Es sind 2 Stunden Arbeit täglich an bis zu fünf Arbeitstagen rechtlich erlaubt. Während der Schulzeit darf die Arbeit bis spätestens 18:00 Uhr gehen. In den Ferien ist die Arbeit auch nach 18:00 Uhr erlaubt. Dennoch gilt auch hier die tägliche zwei-Stunden-Grenze. In der Kinderarbeitsschutzverordnung ist detailliert festgehalten, welche Tätigkeiten generell erlaubt sind. Grundsätzlich darf das Kind oder der Jugendliche nicht durch die Arbeit in Gefahr gebracht werden und nicht mit gefährlichen Stoffen in Kontakt kommen. Alkohol und Tabak dürfen nicht frei zugänglich sein.

15 – 18 Jahre

Für Heranwachsende im Alter zwischen 15 und 18 Jahren sind die Einschränkungen nicht ganz so massiv. Generell dürfen diese bis zu 40 Stunden in der Woche arbeiten, bei maximal 8 Stunden täglich und 5 Wochentagen. Die Arbeitszeit kann in der Zeit zwischen 6:00 Uhr morgens und spätestens 20:00 Uhr liegen. Ausnahme bildet hier das Gaststättengewerbe, denn hier darf ein Jugendlicher ab 16 Jahren auch bis 22:00 Uhr beschäftigt werden.

Wichtig ist das Ausstellen einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern, bzw. der Erziehungsberechtigten, in der diese versichern, mit der Tätigkeit ihres Kindes ausdrücklich einverstanden zu sein.