Einverständniserklärung Job

Einverständniserklärung der Eltern beim Job

Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, aber dennoch dein Taschengeld aufbessern möchtest, so stehst du noch unter einem besonderen Schutz. Das Jugendarbeitsschutzgesetzt soll dich vor zu schwerer, ungeeigneter und gefährlicher Arbeit schützen. Deine Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen außerdem der Arbeit ausdrücklich zustimmen.

Um die Einverständniserklärung für ein Schüler-Arbeitsverhältnis herunterladen zu können, ist lediglich die Anmeldung an unserem Newsletter erforderlich.








Dazu reicht eine formlose Erklärung, die beispielsweise folgendermaßen ausschauen könnte:

Ich Pauline Muster, bin als Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass mein Sohn Lukas Muster bei der Firma xyz tätig ist. Bei der Tätigkeit handelt es sich um das Prospekte verteilen auf Nebenjobbasis.

Ort, Datum und Unterschrift

Manchmal ist diese Erklärung der Eltern auch bereits Bestandteil des Arbeitsvertrages und muss daher nicht gesondert formuliert werden. Sollte jedoch der potentielle Arbeitgeber keine Einverständniserklärung der Eltern einfordern, so solltest du den Job erst gar nicht antreten, denn diese Vorgehensweise ist nicht üblich und unzulässig.

Generell solltest du deine Eltern immer über eventuelle Vorstellungsgespräche oder ein Probearbeiten informieren. Sie können dir mit Rat und Tat zu Seite stehen und dich hilfreich unterstützen.

Das Jungendarbeitsschutzgesetz

Wenn du noch nicht volljährig bist, muss sowohl der Arbeitgeber, als auch du ein besonderes Gesetzt berücksichtigen. Es handelt sich hier um das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Dort ist festgeschrieben, wie viele Stunden du abhängig vom Alter arbeiten darfst, welche Pausen dir zustehen und welche Arbeiten tabu sind. Wie der Name schon aussagt, soll dieses Gesetz dich in erster Linie schützen; gesundheitlich gesehen und auch im Hinblick auf deine schulischen Leistungen. Diese sollen nämlich keinesfalls unter deinem Nebenjob leiden. Im Gesetzestext wird zwischen Kindern und Jugendlichen unterschieden. Allerdings sind Jugendliche, die noch zur Schule gehen, auch als Kinder bezeichnet und werden als solche beurteilt und geschützt. Wer was im Einzelnen darf, ist hier nachzulesen:

Kinder bis zum Alter von 12 Jahren

Unter einem Alter von 13 Jahren darfst du überhaupt keiner Arbeit nachgehen. Es sei denn, diese findet innerhalb deiner Familie statt.

Kinder im Alter ab 13 bis 14 Jahren

Wenn du 13 bist, kannst du mit der Zustimmung deiner Eltern einen Job antreten. Aber auch hier darf die Arbeit nicht deine Gesundheit gefährden, eine Teilnahme am Unterricht verhindern oder deine schulischen Leistungen beeinträchtigen. De facto heißt das: Du kannst nicht mehr als zwei Stunden am Tag arbeiten und das nicht vor der Schule und nicht nach 18:00 Uhr. Dein Arbeitgeber muss in besonderem Umfang auf dein Wohl achten, er darf dich keinesfalls in Gefahr bringen.

Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren

Bei Jugendlichen sind die Bestimmungen nicht mehr ganz so hart. Im Prinzip darfst du wöchentlich maximal 40 Stunden und 8 Stunden am Tag arbeiten.